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Schutzhundsport
Abt. "A"
- Fährtenarbeit |
Abt. "B"
- Unterordnung |
Abt. "C"
- Schutzdienst |
Abt. "A"
- Fährtenarbeit
Während die meisten noch genüsslich in Ihrem Bett schlummern,
sind Sie frühmorgens schon mit Ihrem Hund im Gelände unterwegs.
Sie legen, mit qualifizierter Unterstützung, die erste Fährte
in einer an diesem Morgen unberührten Wiese oder in einem Acker.
Nach einiger Zeit setzen Sie Ihren Hund auf die Fährte an und
beobachten fasziniert, wie er mit seinem hervorragenden Geruchssinn
den Duft von zertretenen Gräsern, Kleinstlebewesen und verletzter
Ackerkrume von der restlichen Umgebung unterscheiden kann.
Zielsicher, durch einen angeborenen Instinkt, folgt er der "Spur",
findet die von Ihnen ausgelegten Gegenstände und bekommt im
Ziel eine leckere Belohnung für seine Arbeit.
Die Fährtenarbeit ist in unterschiedlich anspruchsvollen Prüfungsstufen
unterteilt. Als Voraussetzung muss die Begleithundeprüfung
erfolgreich abgeschlossen und ein Mindestalter erreicht sein.
Abt.
"B" - Unterordnung
Die Unterordnung im Schutzhundsport ist eine Erweiterung der Ausbildung
zum Begleithund. Diese ist, wie auch die Fährtenarbeit, in
unterschiedlich anspruchsvolle Prüfungsstufen unterteilt.
Der Hund muss zeigen, dass er absolut bereit ist, die Befehle des
Hundeführers ohne zögern auszuführen. Dieser Gehorsam
und das Vertrauen des Hundeführers in seinen Hund schaffen
eine harmonische Zusammenarbeit.
In der Unterordnung muss sich der Hund z. B. auf Hörzeichen
hinlegen, einen Gegenstand bringen, eine Hürde und eine Schrägwand
überwinden.
Ein gut ausgebildeter Hund wird in der Öffentlichkeit nie negativ
auffallen. Als Voraussetzung muss die Begleithundeprüfung erfolgreich
abgeschlossen und ein Mindestalter erreicht sein.
Abt.
"C" - Schutzdienst Im
Schutzdienst wird der angeborene Schutz- und Spieltrieb des Hundes
ausgenutzt und gezielt sportlich eingesetzt.
Der Hund muss dabei ausgeglichen, nervenstark, selbstbewusst sein,
Kampftrieb und Mut zeigen und sich seinem Hundeführer absolut
unterordnen. Nur in dieser Konstellation kann der Hund eine Prüfung
erfolgreich bestehen.
"Beißer"
und "aggressive" Hunde sind für den Schutzhundesport
nicht geeignet.
Bei der Prüfung muss der Hund den "Schutzärmel"
des "Schutzdiensthelfers" fassen und halten, diesen stellen,
verbellen und zusammen mit dem Hundeführer abführen.
Auch der Schutzdienst ist in verschiedene anspruchsvolle Prüfungsstufen
unterteilt. Als Voraussetzung muss die Begleithundeprüfung
erfolgreich abgeschlossen und ein Mindestalter erreicht sein.
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